Verluste aus Online-Poker einklagen
Online-Casinos sind der Ansicht, dass Verluste aus
Online-Poker nicht zurückgefordert werden können. Stimmt das?
In Österreich besteht ein Glücksspielmonopol – nur Anbieter mit Lizenz dürfen Glücksspiele anbieten (nähere Informationen dazu finden Sie hier). Eine Lizenz hält derzeit nur win2day - alle anderen Betreiber bieten illegales Glücksspiel an und Verluste können zurückgeholt werden. Zu den Glücksspielen zählt jede Form des Online-Gamblings, wie etwa Roulette, Blackjack, Live-Games oder Slots. Gilt das auch für Poker?
Beim Online-Poker, sei es beim Cash-Game oder bei Turnieren, spielt man in der Regel gegen andere Personen. Mancher behauptet, es sind auch sogenannte „Bots“ (virtuelle computergesteuerte Spieler) darunter, doch grundsätzlich sitzt man mit anderen realen Menschen am Tisch. Das verlorene Geld bekommt, anders als bei Spielen wie Slots oder Roulette, daher nicht das Casino, sondern der Gewinner am Tisch. Das Online-Casino verdient durch Werbung, Provisionen und Tischgebühren („Rake“).
Aus diesem Grund haben Online-Casinos bislang behauptet, man könne die Verluste aus Online-Poker nicht vom Casino zurückfordern, sondern nur von den jeweiligen Poker-Gewinnern.
Die Argumentation war falsch, da man damit versuchte, Spieler und Spielerinnen auf aussichtslose Ansprüche gegenüber unbekannten Dritten, die nur unter anonymen Nicknames an einem Tisch spielten, zu verweisen. Weiters übersahen die Casinos, dass sämtliche Ein- und Auszahlungen auf das Spielerkonto der Plattform geleistet wurden und somit der Geldfluss immer zuerst zum Casino ging. Das Casino hat auch die gesamte Plattform des Pokerspiels angeboten und bereitgestellt. Die Verluste aus Poker waren somit nach meiner Rechtsansicht stets direkt vom Casinobetreiber rückforderbar.
Der Oberste Gerichtshof hat diese Ansicht nun in einer aktuellen Entscheidung vom Februar 2022 bestätigt:
„Allein schon durch die Einzahlung auf das Spielerkonto kommt es zu einer bewussten und zweckgerichteten Vermögensverschiebung zugunsten des Online-Casinos auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Casino und dem Nutzer. Durch die wiederkehrenden Geldüberweisungen des Spielers wurde das Online-Casino daher sehr wohl unmittelbar bereichert, ganz unabhängig davon, dass es sich dabei jeweils noch nicht um die Leistung eines Spieleinsatzes im Rahmen eines unerlaubten Glücksvertrags handelte.“
Zusammenfassend hält der OGH fest, dass sämtliche Verluste aus Online-Poker vom jeweiligen Anbieter selbst zurückgefordert werden können.
Bekannte Pokerplattformen wie 888, Pokerstars, Partypoker oder bwin müssen daher Spielverluste auch aus Pokerspielen zurückerstatten. Spieler können ihre gesamten Verluste der letzten 30 Jahre aus Online-Poker in Österreich zurückholen. Melden Sie sich bei uns!
Verluste im Online-Casino erlitten? Fordern Sie jetzt Ihre Spielverluste zurück – wir unterstützen Sie bei Ihrer Klage. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich über unser Kontaktformular!
Nähere Informationen zur Rückforderung finden Sie auch auf www.casinoklage.at.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel